Flucht- und Rettungspläne

DIN ISO 23601

ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN

▪ Standort des Betrachters muss angegeben werden

▪ Auf den jeweiligen Standort bezogene lagerichtige Darstellung

▪ Müssen farblich angelegt sein

▪ Maßstab

− 1:250 für große bauliche Anlagen

− 1:100 für kleine und mittlere bauliche Anlagen

− 1:350 für Pläne in einzelnen Räumen

▪ Einheitliche Layout in der baulichen Anlage

▪ Mindestgröße DIN A3

▪ DIN A4 nur bei Anbringung in einzelnen Räumen

▪ Ständig aktuell gehalten

▪ Müssen gut sichtbar und lesbar sein \(Ausleuchtung mit 50lx / 5lx bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung)

INHALT und DARSTELLUNG I

▪ In Kopfzeile „Flucht- und Rettungsplan“ in Landessprache, Schrift weiß, hinterlegt in Sicherheitsfarbe Grün

▪ Verhaltensregeln für Brandfall und bei Unfällen integrieren und den örtlichen Gegebenheiten anpassen (aktuelle 5W-Fragen\)

▪ Zeichnungskopf mit Angaben zu Planersteller, Name der baulichen Anlage, Geschossbezeichnung, Datum der Planerstellung und Revisionsnummer, Plannummer

▪ Verwendeten Sicherheitszeichen und Symbole in Legende darstellen

▪ Farbe des Hintergrundes Weiß oder nachleuchtend Weiß

INHALT und DARSTELLUNG II

▪ Grundrissdarstellung und Geschossbezeichnung

▪ Rettungswege (vertikal und horizontal) in Hellgrün darstellen

▪ Richtungspfeile (wenn gewünscht, kein Muß) Darstellung in Sicherheitsgrün / Fluchtwege in hellerem Grün

▪ Sammelplatz angeben. (Wenn möglich, im Rahmen eines Übersichtsplanes zurbesseren Orientierung!)

INHALT und DARSTELLUNG III

▪ Rettungs- und Brandschutzzeichen gemäß ASR A1.3 und DIN 4844-2

▪ Standort des Betrachters in Sicherheitsfarbe Blau mit Standortbeschriftung

GRAFISCHE ANFORDERUNGEN

▪ Für alle Flucht- und Rettungspläne eines Gebäudes einheitlichen Maßstab verwenden

▪ Für alle Flucht- und Rettungspläne eines Gebäudes einheitliches Layout verwenden

▪ Mindestschriftgröße 2 mm

▪ Mindestschriftgröße der Großbuchstaben in der Kopfzeile je nach Planformat A4\: 9 mm / A3: 13 mm / A2: 18 mm / A1: 26 mm / A0: 36 mm.

▪ Kantenlänge der Sicherheitszeichen mindestens 7 mm

▪ Standortzeichen sollte ebenfalls mindestens 7 mm Durchmesser aufweisen

▪ Mindestbreite für die Liniendarstellung der baulichen Struktur 1,6 mm

▪ Mindestbreite für darzustellende Einrichtungen 0,6 mm

▪ Bei der Darstellung von langen Korridoren sollten architektonische Details / Ausstattungen zugegeben werden (zur besseren Vorstellung der Entfernungen)

Regelmäßige Überprüfungspflicht

▪ Die ursprüngliche Pflicht, einen Flucht- und Rettungsplan alle 2 Jahre zu prüfen, besteht seit Einführung der DIN ISO 23601 nicht mehr!

▪ Flucht- und Rettungspläne **müssen aktuell** sein

▪ Sollte sich eine regelmäßige Überprüfungspflicht aus internen QM-Vorgaben ergeben, muss die Überprüfung auch nicht auf dem Plan dokumentiert werden.

Hier reicht ein Überprüfungsprotokoll / -Bericht oder ein anderes Dokument, was die Überprüfung belegt. Es ist aber auch nicht verboten, einen Prüfhinweis / -vermerk auf dem Plan anzubringen.

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