Flucht- und Rettungspläne
DIN ISO 23601
ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN
▪ Standort des Betrachters muss angegeben werden
▪ Auf den jeweiligen Standort bezogene lagerichtige Darstellung
▪ Müssen farblich angelegt sein
▪ Maßstab
− 1:250 für große bauliche Anlagen
− 1:100 für kleine und mittlere bauliche Anlagen
− 1:350 für Pläne in einzelnen Räumen
▪ Einheitliche Layout in der baulichen Anlage
▪ Mindestgröße DIN A3
▪ DIN A4 nur bei Anbringung in einzelnen Räumen
▪ Ständig aktuell gehalten
▪ Müssen gut sichtbar und lesbar sein \(Ausleuchtung mit 50lx / 5lx bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung)
INHALT und DARSTELLUNG I
▪ In Kopfzeile „Flucht- und Rettungsplan“ in Landessprache, Schrift weiß, hinterlegt in Sicherheitsfarbe Grün
▪ Verhaltensregeln für Brandfall und bei Unfällen integrieren und den örtlichen Gegebenheiten anpassen (aktuelle 5W-Fragen\)
▪ Zeichnungskopf mit Angaben zu Planersteller, Name der baulichen Anlage, Geschossbezeichnung, Datum der Planerstellung und Revisionsnummer, Plannummer
▪ Verwendeten Sicherheitszeichen und Symbole in Legende darstellen
▪ Farbe des Hintergrundes Weiß oder nachleuchtend Weiß
INHALT und DARSTELLUNG II
▪ Grundrissdarstellung und Geschossbezeichnung
▪ Rettungswege (vertikal und horizontal) in Hellgrün darstellen
▪ Richtungspfeile (wenn gewünscht, kein Muß) Darstellung in Sicherheitsgrün / Fluchtwege in hellerem Grün
▪ Sammelplatz angeben. (Wenn möglich, im Rahmen eines Übersichtsplanes zurbesseren Orientierung!)
INHALT und DARSTELLUNG III
▪ Rettungs- und Brandschutzzeichen gemäß ASR A1.3 und DIN 4844-2
▪ Standort des Betrachters in Sicherheitsfarbe Blau mit Standortbeschriftung
GRAFISCHE ANFORDERUNGEN
▪ Für alle Flucht- und Rettungspläne eines Gebäudes einheitlichen Maßstab verwenden
▪ Für alle Flucht- und Rettungspläne eines Gebäudes einheitliches Layout verwenden
▪ Mindestschriftgröße 2 mm
▪ Mindestschriftgröße der Großbuchstaben in der Kopfzeile je nach Planformat A4\: 9 mm / A3: 13 mm / A2: 18 mm / A1: 26 mm / A0: 36 mm.
▪ Kantenlänge der Sicherheitszeichen mindestens 7 mm
▪ Standortzeichen sollte ebenfalls mindestens 7 mm Durchmesser aufweisen
▪ Mindestbreite für die Liniendarstellung der baulichen Struktur 1,6 mm
▪ Mindestbreite für darzustellende Einrichtungen 0,6 mm
▪ Bei der Darstellung von langen Korridoren sollten architektonische Details / Ausstattungen zugegeben werden (zur besseren Vorstellung der Entfernungen)
Regelmäßige Überprüfungspflicht
▪ Die ursprüngliche Pflicht, einen Flucht- und Rettungsplan alle 2 Jahre zu prüfen, besteht seit Einführung der DIN ISO 23601 nicht mehr!
▪ Flucht- und Rettungspläne **müssen aktuell** sein
▪ Sollte sich eine regelmäßige Überprüfungspflicht aus internen QM-Vorgaben ergeben, muss die Überprüfung auch nicht auf dem Plan dokumentiert werden.
Hier reicht ein Überprüfungsprotokoll / -Bericht oder ein anderes Dokument, was die Überprüfung belegt. Es ist aber auch nicht verboten, einen Prüfhinweis / -vermerk auf dem Plan anzubringen.